Richter darf Arbeit mit dem Computer ablehnen

Ich beschäftige mich in diesem Blog ja im weiteren Sinne auch mit Themen des Computereinsatzes in Gerichtsverfahren. Aus diesem Bereich nun eine Meldung, die möglicherweise einige Erfahrungen bei der Würdigung computer-forensischer Erkenntnisse bei Gericht in einem anderen Lichte erscheinen lassen.Wie die FAZ berichtet, hat sich ein Richter das Recht erstritten, weiter auf Papier zu arbeiten,  Servicekräfte müssen ihm sämtliche Akten ausdrucken, bevor er sie bearbeitet. Selbst auf den Druckbefehl zu klicken, hält er für unzumutbar. Der Dienstgerichtshof für Richter am zuständigen Oberlandesgericht gab ihm bei seiner Klage recht, nachdem bereits zwei Vorinstanzen mit gleichem Ergbnis urteilten.

Sein Argument ist u.a., dass es für ihn unzumutbar sei, bestimmte Dokumente am Bildschirm zu lesen und er damit ein höheres Haftunsgrisiko bei seiner Arbeit sieht, dass ihm dabei Fehler unterlaufen könnten. Im übrigen auch, wenn die Zuverfügungstellung zuverlässig und der Vertrauenswürdigkeit der IT hoch ist. Soweit durchaus nachvollziehbar. Aber ausdrucken müsste das Dokument dann aber eine Servicekraft und nicht er. Aus dieser Argumentation ergibt sich sicherlicher die Erklärung für die gelegentlich erlebte richterliche Skepsis gegenüber der einen oder anderen gutacherlichen Stellungnahme aus dem Bereich der Computer Forensik. Zum Glück treffe ich aber immer wieder auf aufgeschlossene Richter, die moderne Hilfsmittel als selbstverständlich ansehen und daraus folgend mit der Hand am Arm Pragmatismus bei Ihrer Arbeit walten lassen.

Es ging dem Richter übrigens um einen unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz manifestierte  richterliche Unabhängigkeit.

2 thoughts on “Richter darf Arbeit mit dem Computer ablehnen”

  1. Pingback: indofeed.com

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert