Die Verlockung für den IT-Forensiker ist groß, wenn Backupbestände mit alten Daten und E-Mails vorhanden sind. Würde der leichtsinnige private Ermittler hier alle Backups sofort wiederherstellen und die Suche darin beginnen, denkt der rechtssichere IT-Forensiker nochmal kurz darüber nach. Hier gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Ein wichtiges Urteil hat dazu jüngst das Verwaltungsgericht Karlsruhe
Schlagwort: Chat
Analyse von Chatprotokollen und E-Mails – Was ist erlaubt? Was ist verwertbar?
Dass sehr viele Tätigkeiten der IT-Forensik (im privatwirtschaftlichen Bereich) an der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit oft nur knapp vorbeischrammen, wird dem aufmerksamen Leser dieses Blogs nicht entgangen sein. Aus diesem Grund möchte ich wieder auf einen Beitrag meiner beiden Datenschutzkollegen Barbara Scheben und Christian Klos hinweisen. Es geht einmal mehr um die Auswertung von Chatprotokollen und E-Mails sowie die Stellung eines Unternehmens als Diensteanbieter im Sinne des TKG. Da es letzte Woche in einem anderen prominenten Fall am VG Karlsruhe ein für IT-Forensiker ebenfalls richtungsweisendes Urteil gab, werde ich mich dem Thema demnächst nocheinmal widmen. Weiterlesen…
Auswertung privater Chatprotokolle auf einem dienstlichen Rechner
An dieser Stelle ein Verweis auf die Sonderausgabe unseres Forensic-Newsletters, der sich mit der Auswertung von privaten Chatprotokollen (Skype, etc.) beschäftigt. Hierzu erging im Juli 2012 ein sehr interessantes Urteil des LAG Hamm. Zusätzlich ist dieses Urteil auch ein kleines Lehrstück zu möglichen Fallstricken der IT-forensischen Arbeit.
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