Die Verlockung für den IT-Forensiker ist groß, wenn Backupbestände mit alten Daten und E-Mails vorhanden sind. Würde der leichtsinnige private Ermittler hier alle Backups sofort wiederherstellen und die Suche darin beginnen, denkt der rechtssichere IT-Forensiker nochmal kurz darüber nach. Hier gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Ein wichtiges Urteil hat dazu jüngst das Verwaltungsgericht Karlsruhe