Unzulässiger Einsatz einer Überwachungssoftware auf einem dienstlichen Rechner

Unzulässige Überwachung des Rechners eines Mitarbeiters kann zur Unwirksamkeit der auf den forensischen Funden beruhenden Kündigung führen. Dies gilt insbesondere, wenn private Inhalte mit erfasst werden.  Die Urteilsgründe zu dem vorliegenden Fall des Arbeitsgerichtes Augsburg vom 4.10.2012 sind noch nicht bekannt. Der Sachverhalt lehrt aber bereits in dieser Form, dass es unbedingt ratsam ist, sich VOR dem Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Mitarbeitern im Hinblick auf die Frage der rechtlichen Zulässigkeit sowie der technischen Möglichkeiten ausgiebig Gedanken zu machen. Nicht alles, was technisch funktioniert (hier verdeckte minütliche Screenshots des Desktops) ist auch erlaubt. Sobald  Weiterlesen…

Zentral- und Osteuropa: Risiken für Unternehmen durch Datendiebstahl

© René Sputh - Fotolia.comDenkt man im Zusammenhang mit Datendiebstahl an Osteuropa, rückt sofort die Täterperspektive in den Blickpunkt. Ich möchte gern anhand der KPMG-Studie „Central and Eastern European Data Theft Survey 2012“ den Fokus auf die betroffenen Unternehmen in dieser Region lenken. Dies ist besonders von Bedeutung, wenn deutsche Unternehmen in dieser Region Geschäftsaktivitäten haben und somit sofort auch als lokaler Betroffener zu betrachten sind. Die Kernergebnisse Weiterlesen…

Leitfaden zum Anonymisieren von vertraulichen Dokumenten in Kartellermittlungsverfahren

Die Europäische Kommission (GD Competition) hat jetzt erstmals einen praktischen Leitfaden zur Erstellung und Übermittlung von vertraulichen Informationen in Kartellermittlungsverfahren veröffentlicht. Der Leitfaden betrifft die Handhabung von Schwärzungen/Anonymisierungen von vertraulichen Informationen in Dokumenten, die sich in den Ermittlungsakten Weiterlesen…

Show Me the Money! How much money do spammers really make

Viele Nutzer wundern sich darüber, dass es immer noch SPAM und betrügerische Anzeigen gibt, da dieses ja oft offenkundig als solche erkennbar sind. Meine Antwort darauf lautet immer, dass niemand SPAM-Mails verschicken würde, wenn es sich nicht „lohnen“ würde. Zur Untermauerung dieser These möchte ich auf gern auf die Untersuchung der Universities of California, San Diego und Berkeley „Show Me the Money: Characterizing Spam-advertised Revenue“ hinweisen. Es geht konkret um alle Formen des anzeigenbasierten Scams (Vorschussbetrug): SPAM-Mail, Twitter-SPAM, Blog- und Foren-SPAM, Kommentar-SPAM und Suchmaschinen-SPAM“Optimierung“.

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