Werden Daten im Rahmen einer forensischen Datenanalyse verarbeitet, so enthalten diese häufig Verweise auf natürliche Personen, einschließlich der Mitarbeiter des Unternehmens. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, ist neben anderen Voraussetzungen anzuraten, die personenbezogenen Daten im Vorfeld der Datenanalyse zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Weiterlesen…