Wir benutzen in unserem Forensik-Team bei der Auswertung großer Datenmengen immer häufiger Predictive Analytics Verfahren. Beispielsweise bei der Analyse großer e-Mail Datenbestände, um hier unter ermittlungsökonomischen Erwägungen schneller zu einem belastbaren Erstergebnis zu kommen (Vollreview vs. Stichprobe auf Basis von Suchwörtern). Auch im Bereich der Advanced Forensic Data Analytics schauen wir uns nicht nur an, was in der Vergangenheit beispielsweise in einem SAP-System passiert ist oder was gerade passiert, sondern welche betrügerische Handlungen in Zukunft passieren werden – wann und wo und durch welche Benutzerkennung. Mehrere Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland nutzen diese Verfahren auch im Rahmen des sogenannten „Predictive Policing„. Auf dem 32C3 Ende letzten Jahres gab es hierzu einen Vortrag, der sich weniger auf der mathematisch-technischen Ebene mit diesen Werkzeugen beschäftigt, sondern eher viele praktische Fragen hierzu aufgeworfen hat.
Ein in meinen Augen recht sachlicher Vortrag von Withney Merill (@wbm312), die natürlich Datenschutz- und Überwachungsfragen thematisiert ohne dabei ausschließlich im Bashing Mode zu verweilen. Interessant beim Predictive Policing sind ja u.a. Fragen nach der Veränderung der zukünftigen Vorhersagbarkeit, wenn durch den Softwareeinsatz die Verbrechensbekämpfung erfolgreicher wird. Die aktuellen Erfolgszahlen aus den USA müssten eigentlich für sich sprechen. Nutzt man Predicitve Poliving allerdings für eine Art Gefährderansprache, wie z.B. in Chicago, verhärtet das möglicherweise die sozialen Fronten und die Gefährder werden jetzt erst Recht zu Tätern. Einen anderen Aspekt betone ich übrigens auch gern im Zusammenhang mit der VDS: was ist ist, wenn der Algorithmus sagt, dass die gerade aufgegriffene Person zu 60% ein Verbrechen begangen hat oder begehen wird und ich kenne nicht sofort das Delikt? Trotzdem festnehmen? Wo bleibt hier die gute alte Ermittlungsarbeit, denn den Nachweis, dass diese 60%-Aussage auch stimmt, muss ja dann immer noch durch einen guten Ermittler erbracht werden – zum Glück!
Aber sehen und hören Sie nun selbst den ganzen Vortrag:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.