Der EuGH hat heute entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) rechtswidrig ist. Sie stellt nach Ansicht des Gerichtes einen „schweren Eingriff in Schutz personenbezogener Daten.“ dar. Dies bedeutet, dass die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden muss. Dies bedeutet nicht, dass die VDS an sich nicht möglich ist, sonder nur die Ausformulierung bemängelt wurde. Jetzt wird es spannend, wie die neue Regelung aussehen wird. Die Diskussion in Deutschland ist damit wohl auch wieder gestartet.
Hier das Urteil im Wortlaut:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf