War ein interessanter Wochenausklang. Nachdem ich gestern beim Landespräventionstag des LPR NRW über die Schäden durch Cybercrime vorgetragen habe, stand heute im Bundestag ein Expertengespräch zu den aktuellen „Entwicklungen“ bei der Quellen-TKÜ an – dies vor allem auch im Zusammenhang mit dem sog. „Staatstrojaner“. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass man in der Öffentlichkeit nicht den Fehler begehen sollte, die Online-Durchsuchung mit der Quellen-TKÜ durcheinander zu bringen; diese ist ja Gegenstand der aktuellen Diskussion um den „Staatstrojaner“. Hier sind auch klar die durch beide „Verfahren“ gewonnenen Erkentnnise zu differenzieren. Dies betrifft vor allem die Anforderungen, die an die Integrität dieser Spuren und der notwendigen Beweishärte zu stellen sind. Natürlich ist auch über alternative Ausleitmöglichkeiten nachzudenken, was vielleicht bei Skype möglich erscheint, bei anderer und zusätzlicher Kommunikation aber schnell komplex werden kann.
Ich bin guter Dinge, dass alles gut werden kann – solange der sachliche Diskurs in Richtung Transparenz weiter geführt wird und das sah heute sehr danach aus.