Tja, was ist denn dass nun wieder für eine Abkürzung? Nachdem wir ja seit dem 1. September als „private“ Anti-Korruptionsermittler eine neue Hürde bei der Datenanalyse zu nehmen haben(im Übrigen teile ich nicht die m.E. etwas blauäugige Aussage von Herrn Schaar im Handelsblatt v. 31.08.2009 „Pendel am Anschlag“, dass das Verbot von Screenings aus seiner Sicht nicht für präventive Maßnahmen gilt. Also Vorsicht liebe Kollegen!), hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat – wie auf dem „Datenschutzgipfel“ vereinbart – einen Entwurf des Gesetzes zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz – BDatG) vorgelegt.
Ich habe den Entwurf noch nicht abschließend aus dem Sicht der IT-Forensik und Forensischen Datenanalyse bewertet, aber ich möchte den Entwurf der Leserschaft nicht vorenthalten. Hier isser.